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Allgemeine GeschäftsBedingungen

 

§ 1 Geltung der Bedingungen 

Die nachstehend Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB" genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen sowie Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen und Auskünfte des PC SERVICE Stuttgart - Ulm, Inhaberin: Dipl. Ing. Irina L. Danukina (im folgenden "PC-SERVICE" genannt). Dies gilt auch dann, wenn PC-SERVICE den Kunden bei Folgegeschäften nicht erneut auf diese AGB hinweist. Bedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsinhalt, und zwar auch dann nicht, wenn PC-SERVICE nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Vielmehr gelten in jedem Fall ausschließlich diese AGB.

 

§ 2 Vertragsabschluß

1. Angebote sind - auch bezüglich Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.

2. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch PC-SERVICE.

3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn PC-SERVICE sie schriftlich bestätigt.

 

§ 3 Preise, Preisänderungen

1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

2. Die Preise schließen die Verpackung ein. Der Kunde trägt die Fracht- und Versicherungskosten.

3. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsäch- lichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise; übersteigen die letztge- nannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 4 Lieferung, Lieferzeiten

1. Sofern und soweit PC-SERVICE die Ware und/oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung PC-SERVICE unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch PC-SERVICE verschuldet. Wird - ohne Verschulden von PC-SERVICE - nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist PC-SERVICE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Die Einhaltung von Lieferfristen und- terminen setzt die rechtzeitige Er- füllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie Eingang einer etwa verein- barten Anzahlung. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk verläßt oder die Versandbereit- schaft dem Kunden gemeldet ist, die Ware aber ohne Verschulden von PC-SERVICE nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Für Liefertermine gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.

3. Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 284 Abs. 2 BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei PC-SERVICE ein. Kommt PC-SERVICE mit der Lieferung in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muß mindestens zwei Wochen betragen.

4. Nach Ablauf einer PC-SERVICE bei Lieferverzug gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist.

 

§5 Versand ünd Gefahrübergang

1. Erfüllungsort ist Ulm an der Donau.

2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von PC-SERVICE verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kundes verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

3. Der Kunde kann Teillieferungen in zumutbarem Umfang nicht zurückweisen und hat diese unmittelbar nach Erhalt der Teillieferung zu bezahlen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.

 

6.  Gewährleistung

1. Sofern PC-SERVICE dem Kunden Proben oder Muster zur Verfügung stellt oder von ihm erhält, Analysen, DIN-Bestimmungen, ISO-Normen, Richt- linien, andere inländische oder ausländische Qualitätsnormen nennt oder sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware macht, dienen diese lediglich zur näheren Beschreibung der von PC-SERVICE zu erbringenden Leistungen. Eine Eigenschaftszusicherung ist hiermit nicht verbunden. PC -SERVICE ist insbesondere nicht zu prüfen verpflichtet, ob die Ware für den vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist.

2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die gelieferte Ware unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung - die Eigenschaften der gelieferten Ware zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätes- tens binnen 10 (zehn) Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich unter Anga- be der Rechnungs-, Herstellungs- und Versandnummer zu rügen. Verbor- gene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt. Etwa weitergehende Obliegenheiten des Kunden aus den §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.

3. Unterläßt der Kunde die Wahrung von Rückgriffsrechten gegen Dritte, verarbeitet er ohne vorherige Qualitätskontrolle mangelhafte Ware oder liefert er als mangelhafte gerügte Ware an Dritte aus, ohne PC-SERVICE zuvor Gelegenheit zur Prüfung gerügter Mängel gegeben zu haben, ent- fallen alle Mängelansprüche. Entsprechendes gilt für die Folgen ungeeig- neter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäßer Änderungen der gelieferten Ware, natürlicher Abnutzung sowie fehler- hafter oder nachlässiger Behandlung.

4. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist PC-SERVICE nach ihrer Wahl zu kostenloser Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung binnen angemessener Frist verpflichtet. Hierfür haftet PC-SERVICE im selben Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware. Mehrkosten, die darauf beruhen, daß die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, trägt jedoch der Kunde.

5. Kommt PC-SERVICE einer im Rahmen der Gewährleistung übernommenen Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, steht dem Kun- den nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Herabset- zung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages zu. Das letztere Recht besteht nur hinsichtlich der mangelhaften Ware, es sei denn, die Aufrechterhaltung des Vertrages hinsichtlich der mangelfreien Ware wäre für den Kunden nicht zumutbar.

6. Gewährleistungsansprüche verjähren binnen 24 (vierundzwanzig) Mona- ten seit Ablieferung. Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Im Falle von Nachbesserungen wegen Mängeln der gelieferten Waren besteht für die Nachbesserungsleistungen eine dreimonatige Gewährleistung, für die diese AGB entsprechend gelten; sie endet nicht vor Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht für den Liefergegenstand. Die Gewährleistungspflicht für andere von der Nach- besserung nicht betroffene Teile der gelieferten Ware wird durch die Nachbesserung nicht verlängert.

7. Ersatzansprüche sind ferner nach Maßgabe von § 7 begrenzt.

8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für offensichtliche Falschlieferungen.

9. Sollte eine Beanstan dung nicht auf einem Fehler des Liefergegenstandes beruhen, kann PC-SERVICE eine Aufwandgebühr für Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet.

10. Die Verpackung mit vollständigem Inhalt ist Bestandteil der Lieferung und muß bei Gewährleistungsansprüchen zusammen mit der reklamier- ten Ware PC-SERVICE übergeben werden. Ohne die Verpackung erlischt die Gewährleistungsfrist und -garantie. Die Verpackung ist deshalb zwingend erforderlich, weil PC-SERVICE sonst selbst die beanstandete Ware bei seinem Lieferanten nicht reklamieren kann.

 

§ 7 Haftungsbegrenzung

1. Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art -auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen- sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn PC-SERVICE oder deren Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn es sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten durch PC-SERVICE oder deren Mitarbeiter handelt oder wenn es sich um einen Fall anfänglichen Unvermögens handelt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen.

2. Bei Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften auf Schäden beschränkt, hinsichtlich derer der Kunde durch die Zusicherung abgesichert werden sollte.

3. In jedem Fall ist die Haftung PC-SERVICE für Schadensersatzansprüche jeder Art dahingehend beschränkt, daß diese Ansprüche den entstande- nen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen dürfen, den PC- SERVICE bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die PC-SERVICE gekannt hat oder hätten kennen müssen, als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Weiterge- hende Haftungsbeschränkungen in diesen AGB bleiben unberührt.

4. Sämtliche Ersatzansprüche gegen PC-SERVICE, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr seit Belieferung und/oder Leistungsausführung, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. Die Sonderregelung für Gewährleistungsansprüche in § 6 Abs. 6 bleibt unberührt.

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Mitarbeiter von PC-SERVICE.

6. Soweit PC-SERVICE nach dem Produkthaftungsgesetz vom 15. Dezember 1989 für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personen- schäden zwingend haftet, gelten vorrangig die Bestimmungen des Pro- dukthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Abs. 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regeln.

7. Für Software und Daten wird keine Gewährleistung eingegangen. Vielmehr gilt hier ein Haftungsausschluß, da Daten auch durch Hardware oder Bedienungsfehler des Kunden/Auftraggbers zerstört werden können.

 

.§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die PC-SERVICE aus jedem Rechts- grund gegen den Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung zustehen, behält sich PC-SERVICE das Eigentum an den gelieferten Waren vor Vor- behaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

2. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbe- haltsware wird der Kunde auf das Eigentum des PC-SERVICE hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungs- verzug - ist PC-SERVICE berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch PC-SERVICE liegt - soweit nicht das Verbraucher- kreditgesetz Anwendung findet - der Rücktritt vom Vertrag.

 

§ 9 Zahlung

1. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an PC- SERVICE oder auf ein von ihr angegebenes Bankkonto erfolgen.

2. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich PC-SERVICE ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

4. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist PC-SERVICE berechtigt, Verzugs- zinsen von 6 (sechs) Prozent p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, wenn nicht im Einzelfall PC- SERVICE einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt PC-SERVICE vorbehalten.

 

§ 10 Geheimhaltung, Datenschutz, Datenverarbeitung

1. Bestandteil dieser AGB sind die Datenschutzbestimmungen, die auf dieser Internetseite unter Datenschutzhinweise einzusehen sind. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. des Bundesdaten- schutzgesetzes davon unterrichtet, dass PC-SERVICE in dem durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Rahmen personenbezogenene Daten ihrer Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, die für die Begründung und Änderung der Kundenverträge erforderlich sind (Bestandsdaten). Dazu gehören z.B. Name, Anschrift und Geburtsdatum. Das Geburts- datum wird zur sicheren Unterscheidung namensgleicher oder ähnlicher Kunden benötigt.

2. Soweit sich PC-SERVICE Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist PC-SERVICE berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.

3. PC-SERVICE steht dafür ein, dass alle Personen, die von PC-SERVICE mit der Abwicklung von Leistungen betraut werden, die datenschutzrechtli- chen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.

4. Kundenspezifische Daten, die PC-SERVICE oder einem Ihrer Mitarbeiter bekannt werden, werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeben.

5. PC-SERVICE ist bemüht, dass auf Datenträgern vorhandene Daten stets erhalten bleiben. Gehen im Zuge einer Beauftragung von PC-SERVICE Daten verloren, kann der Kunde PC-SERVICE nicht schadensersatz- pflichtig machen. Der Kunde wird stets auf eine ihm obliegende Datensicherung hingewiesen.

 

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PC-SERVICE und Kunde gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Abkommens zum internationalen Warenverkauf (CISG) sind ausgeschlossen.

2. Soweit der Kunde Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonderver- mögen ist, ist Ulm an der Donau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt.

 

(Stand: 01.03.2022)